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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HBM MACHINES B.V. FÜR Endverbraucher
Zuletzt aktualisiert und gültig ab: 26 Juli 2021

 Die in den untenstehenden Begriffsbestimmungen aufgeführten Bezeichnungen haben im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgende Bedeutung:

Artikel” Bestimmung(en) in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HBM Machines;

Bestellauftrag” eine von dem Endverbraucher schriftlich aufgegebene Bestellung oder ein Auftrag über den Kauf und die Lieferung von Produkten;

Datenschutzerklärung” die auf der Website von HBM Machines einsehbare Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten;

Dritter” von oder für eine Partei im Rahmen der (teilweisen) Erfüllung eines Vertrags eingeschaltete (juristische) Personen, bei denen es sich nicht um jene Partei oder Parteien - oder um deren Personal - selbst handelt;

Endverbraucher” die natürliche Person, die zu anderen als beruflichen oder gewerblichen Zwecken handelt und an die HBM Machines Produkte verkauft und/oder liefert;

Fernabsatzvertrag” jeder Vertrag, der zwischen HBM Machines und dem Endverbraucher unter Einsatz fernmeldetechnischer Mittel, das heißt auch durch Nutzung der Website von HBM Machines, zustande kommt;

Geschäftsbedingungen” diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von HBM Machines für den Verkauf und die Lieferung von Produkten;

HBM Machines” die HBM Machines B.V., eine GmbH niederländischen Rechts mit Geschäftsstelle in 2841 MJ Moordrecht, Adresse Grote Esch 1010, eingetragen bei der Handelskammer unter Nummer 24352948;

Partei/Parteien” HBM Machines oder der Endverbraucher, oder HBM Machines und der Endverbraucher;

Personal” Arbeitnehmer einer Partei oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens

Personenbezogene Daten alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person;

Produkt jede von HBM Machines angebotene Ware;

Retourenschein” der von HBM Machines zur Verfügung gestellte und von dem Endverbraucher ausgefüllte Vordruck, der einer Retoure beizulegen ist;

Vertrag” jeder Vertrag mit Einschluss von Rahmenverträgen, Bestellaufträgen und daraus sich ergebenden Verträgen, der zwischen HBM Machines und dem Endverbraucher zustande kommt; und

Werktage” Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Nationalfeiertage.

Diese Bedingungen sind auf alle Angebote von HBM Machines, auf den Vertrag und auf alle sonstigen (Rechts-)Geschäfte zwischen HBM Machines und dem Endverbraucher anwendbar und bilden deren Bestandteil.

1              ALLGEMEINES
1.1          Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Angebote von HBM Machines und auf alle zwischen HBM Machines und dem Endverbraucher zustande gekommenen Verträge anwendbar.
1.2          In diesen Geschäftsbedingungen ist unter "schriftlich" auch eine Mitteilung per E-Mail zu verstehen.
1.3          HBM Machines behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern.
1.4          Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn und sofern diese von HBM Machines ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
1.5          Die für den Endverbraucher relevanten Angaben in Bezug auf die Identität von HBM Machines lauten wie folgt:

·         Handelsname: HBM Machines B.V.

·         Firmen- und Besuchsadresse: Grote Esch 1010, 2841 MJ Moordrecht, Niederlande

·         E-Mail-Adresse: [email protected]

·         Website: https://www.hbm-machines.com

2              ANGEBOTE
2.1          Alle (Preis-)Angebote von HBM Machines sind stets unverbindlich und können von HBM Machines jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange der Vertrag mit dem Endverbraucher nicht geschlossen ist. Auf der Website von HBM Machines gemachte Äußerungen in Bezug auf zu verkaufende Produkte sowie abgegebene Preisangebote haben als Aufforderung an HBM Machines zur Abgabe eines Angebots zu gelten.
2.2          Die Angebote enthalten eine genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist detailliert genug, um dem Endverbraucher eine ordnungsgemäße Beurteilung der angebotenen Produkte zu ermöglichen. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler in der Beschreibung und/oder den Preisen der angebotenen Produkten sind für HBM Machines nicht bindend. 

3              ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN
3.1          Ein Fernabsatzvertrag kommt zustande, wenn der Endverbraucher einen Bestellauftrag an HBM Machines erteilt und HBM Machines diesen schriftlich angenommen hat.

3.2          Die schriftliche Bestellauftragsbestätigung von HBM Machines gilt als vollständige und korrekte Wiedergabe des Vertragsinhalts.

4              PREISE
4.1          Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten die von HBM Machines angegebenen oder mit HBM Machines vereinbarten Preise brutto, das heißt unter anderem einschließlich Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten sowie außerdem, sofern nicht etwas anderes angegeben ist, zuzüglich Ein- und Ausfuhrzöllen, Verbrauchssteuern und anderer Steuern oder Abgaben. Diesbezügliche Kosten werden, falls anwendbar, ausdrücklich erwähnt.
4.2          Die Wahl von Verpackungs- und Versandart erfolgt durch HBM Machines.
4.3          Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, verstehen sich die Preise ohne Versandkosten. Diesbezügliche Kosten werden ausdrücklich erwähnt.
4.4          HBM Machines behält sich das Recht vor, die von dem Unternehmen genannten Preise im Falle von offensichtlichen Irrtümern, darunter Druck- und Tippfehler, oder Auslassungen zu korrigieren. HBM Machines haftet nicht für Schäden, die sich für den Endverbraucher aus solchen Irrtümern oder Auslassungen ergeben.

5              ZAHLUNGEN
5.1          Wenn der Endverbraucher Produkte im Ladengeschäft erwirbt, muss deren Bezahlung vor Ort erfolgen. Wenn HBM Machines und der Endverbraucher einen Fernabsatzvertrag schließen, müssen die Zahlungen in der während des Bestellvorgangs angegebenen Weise erfolgen.
5.2          HBM Machines hat jederzeit das Recht zu verlangen, dass der Endverbraucher die Produkte im Voraus bezahlt. Sofern eine Vorauszahlung verlangt wird, ist HBM Machines bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs nicht zur Lieferung der Produkte verpflichtet.
5.3          Das Eigentum an allen gelieferten Produkten verbleibt so lange bei HBM Machines, bis der Endverbraucher seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber HBM Machines erfüllt hat.

6              LIEFERUNG UND GEFAHRÜBERGANG
6.1          HBM Machines ist bestrebt, die bestellten Produkte innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Zahlungseingang bei HBM Machines zu liefern.
6.2          Wenn der Endverbraucher Produkte online bestellt und HBM Machines darüber informiert hat, dass er die bestellten Produkte bei HBM Machines abholen will, so ist dies nach entsprechender Bestätigung durch HBM Machines unter Angabe des Zeitpunkts möglich, an dem die bestellte Ware bereitsteht. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, gilt eine angegebene Frist für die Erfüllung des Vertrags als Zielfrist und nicht als verbindliche Frist. Die Überschreitung einer solchen Zielfrist stellt somit keinen Verzug durch HBM Machines dar und kann somit nicht zu einer Schadenersatzpflicht seitens HBM Machines führen. Der Vertrag kann von dem Endverbraucher aufgelöst werden, wenn HBM Machines mitteilt, dass keine Lieferung möglich ist, oder wenn HBM Machines nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Lieferung vorgenommen hat.
6.3          Bis zu dem Zeitpunkt, da HBM Machines von dem Endverbraucher die für eine Lieferung erforderlichen Informationen erhalten hat, ist HBM Machines nicht verpflichtet, die Lieferung vorzunehmen.
6.4          Hinsichtlich der Zahl der zu liefernden Produkte ist die von HBM Machines vertragliche bestätigte Anzahl bindend.
6.5          HBM Machines stellt - sofern dies relevant ist - die Spezifikationen der Produkte zur Verfügung. Der Endverbraucher kann keine Rechte aus Werbeäußerungen ableiten, die von HBM Machines oder auf deren Veranlassung verwendet, verteilt oder bereitgestellt werden, und die über die vereinbarten Spezifikationen hinausgehen.
6.6          Als Zeitpunkt der Lieferung und des Gefahrübergangs gilt jener Zeitpunkt, an dem der Endverbraucher oder ein von dem Endverbraucher beauftragter Dritter die Produkte in Empfang genommen hat.
6.7          Die Lieferung der Produkte erfolgt auf der Grundlage der Adress- und Bestellauftragsdaten, wie diese in der Bestellauftragsbestätigung aufgeführt sind. Der Endverbraucher garantiert, dass diese Angaben, wie zum Beispiel sein Name, seine Anschrift, die Kontaktperson und dergleichen korrekt sind. Im Falle einer Änderung dieser Angaben informiert der Endverbraucher HBM Machines unverzüglich schriftlich darüber.
6.8          Sollte der Endverbraucher die vertragsgemäß zur Lieferung bereitgestellten Produkte, gleich aus welchem Grund, nicht (pünktlich) abnehmen, erfolgen alle von HBM Machines in diesem Zusammenhang angemessenerweise gemachten Aufwendungen, darunter jene für die eventuellen Kosten von Transport, Aufbewahrung und Lagerung, für Rechnung des Endverbrauchers.
6.9          HBM Machines hat das Recht, den Vertrag in Teilen zu erfüllen, wobei gilt, dass HBM Machines die Produkte in dem Umfang an den Endverbraucher liefert, in dem sich die Produkte am Lager befinden. Beträge für nicht am Lager befindliche und im Voraus bezahlte Produkte werden gegebenenfalls zurückgezahlt.

7              WIDERRUFSRECHT
7.1          Endverbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das HBG-Machines nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Artikel 7.2 geregelt. In Artikel 7.3 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

 Widerrufsrecht

 Der Endverbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Endverbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Endverbraucher HBM Machines (Grote Esch 1010, 2841 MJ Moordrecht, Niederlande, E-Mail-Adresse: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Endverbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Endverbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Endverbraucher diesen Vertrag widerruft, hat HBM Machines dem Endverbraucher alle Zahlungen, die HBM Machines von dem Endverbraucher erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Endverbraucher eine andere Art der Lieferung als die von HBM Machines angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages durch den Endverbraucher bei HBM Machines eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet HBM Machines dasselbe Zahlungsmittel, das der Endverbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Endverbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Endverbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

HBM Machines kann die Rückzahlung verweigern, bis HBM Machines die Ware wieder zurückerhalten hat oder bis der Endverbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Endverbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Endverbraucher HBM Machines über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an HBM Machines zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Endverbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

Der Endverbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Endverbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

7.2          Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen (i) zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Endverbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Endverbrauchers zugeschnitten sind oder (ii) zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

7.3          Über das Muster-Widerrufsformular informiert HBM Machines nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

-       An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und

E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

-       Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden

Dienstleistung (*)

-       Bestellt am (*)/erhalten am (*)

-       Name des/der Verbraucher(s)

-       Anschrift des/der Verbraucher(s)

-       Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

-       Datum

(*) Unzutreffendes streichen

8              BEANSTANDUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNG
8.1          Abbildungen, Beschreibungen, Entwürfe, Kataloge, Werbematerial und Angebote binden HBM Machines nicht. Alle von HBM Machines gemachten Angaben zu Zahlen, Maßen, Gewichten oder anderen Kennzeichnungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. HBM Machines garantiert nicht, dass keine Abweichungen auftreten.
8.2          Der Endverbraucher ist verpflichtet, die Produkte zu kontrollieren, nachdem ihm diese zur Verfügung gestellt worden sind. Im Falle von bei dieser Kontrolle festgestellten Mängeln oder Beschädigungen der Produkte wird HBM Machines von dem Endverbraucher schriftlich darüber benachrichtigt.
8.3          Beanstandungen des Endverbrauchers in Bezug auf die von HBM Machines zu liefernden oder gelieferten Produkte können mittels E-Mail-Nachricht ([email protected]) oder über das Mängelanzeige-Formular auf der Website von HBM Machines ({{ url:/kontakt | https://www.hbm-machines.com/de/kontakt }}) gemeldet werden.
8.4          Der Endverbraucher muss Mängel in jedem Fall innerhalb von zwei (2) Monaten nach deren Feststellung melden.
8.5          Die Gewährleistung gilt nicht für den Fall, dass normaler Verschleiß einzelner Teile der Produkte oder ein Wasserschaden vorliegt oder die Produkte in unüblicher oder unsachgemäßer Weise benutzt wurden und infolgedessen ein Defekt aufgetreten ist. Eine Meldung gemäß diesem Artikel muss eine verständliche und genaue Beschreibung des Mangels enthalten, auf den sich der Endverbraucher beruft.
8.6          Die von HBM Machines gewährte Gewährleistungsfrist in Bezug auf die gelieferten Produkte beträgt zwei (2) Jahr ab dem Zeitpunkt der Auslieferung der Produkte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Wenn die Gewährleistungsbestimmungen des betreffenden Herstellers und/oder Lieferanten von HBM Machines eine längere Gewährleistungsfrist für die Produkte vorsehen, entspricht die von HBM Machines gewährte Gewährleistungsfrist jener Frist, die in den Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers und/oder Lieferanten angegeben ist.
8.7          Die von HBM Machines gewährte Gewährleistung gemäß Artikel 8.6 lässt die gesetzlichen Rechte und Klagemöglichkeiten gemäß den Artikeln 7:18, 7:19A, 7:21 und 7:22 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches unberührt, die dem Endverbraucher auf Grund des Vertrags gegenüber HBM Machines zustehen.
8.8          Ist eine Meldung gemäß diesem Artikel 8 nach dem Urteil von HBM Machines berechtigt, so bemüht sich HBM Machines innerhalb einer angemessenen Frist um Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder durch Umtausch der Produkte, wobei die diesbezügliche Entscheidung bei HBM Machines liegt. Wenn eine Nachbesserung oder ein Umtausch der Produkte unmöglich ist oder dies HBM Machines nicht zugemutet werden kann, hat der Endverbraucher das Recht, den Vertrag aufzulösen oder eine Preisminderung im Verhältnis zur Schwere des Produktmangels zu fordern.
8.9          Ein Umtausch von durch HBM Machines gelieferten Produkten erfolgt nur durch oder auf Veranlassung von HBM Machines. Alle nach Meinung des Endverbrauchers bestehenden Ansprüche werden hinfällig, wenn (i) der Endverbraucher eventuelle Nachbesserungen oder Veränderungen ohne die vorherige Zustimmung von HBM Machines durchgeführt hat oder hat durchführen lassen, (ii) deutlich wird, dass ein Produktmangel als Folge einer anderen als der unter normalen Umständen zu erwartenden Nutzung entstanden ist, wozu unter anderem, jedoch nicht nur die korrekte Beförderung, Lagerung und Aufbewahrung zählen, oder (iii) der Mangel ganz oder teilweise durch äußere Einwirkungen wie Blitzeinschlag, Wasser, Feuer und dergleichen entstanden ist.
8.10       Eventuelle (Untersuchungs- und Versand-)Kosten in angemessener Höhe, die HBM Machines im Zusammenhang mit Artikel 8 entstehen, sind für Rechnung des Endverbrauchers, wenn sich herausstellt, dass die Produkte keine Mängel aufweisen.
8.11       HBM Machines ist in keinem Fall verpflichtet, für die Installation der Produkte zu sorgen. 

9              HAFTUNG FÜR SCHÄDEN UND SCHUTZ VOR ANSPRÜCHEN
9.1          Sofern in den Artikeln 9.3 und 9.4 nichts anderes bestimmt ist, sind Ansprüche des Endverbrauchers wegen Qualitätsmängeln oder Rechtsmängeln ungeachtet des Rechtsgrunds ausgeschlossen. HBM Machines haftet in diesem Zusammenhang nicht für Schäden, die nicht an dem gelieferten Produkt selbst entstanden sind. Insbesondere haftet HBM Machines nicht für entgangenen Gewinn oder andere, dem Endverbraucher entstandene finanzielle Schäden.
9.2          Sofern in den Artikeln 9.3 und 9.4 nichts anderes bestimmt ist, sind Klagen des Endverbrauchers wegen eines von HBM Machines begangenen Verstoßes gegen eine Verpflichtung aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen HBM Machines und dem Endverbraucher ausgeschlossen.
9.3          Die obengenannten Haftungsbeschränkungen (Artikel 9.1 und 9.2) gelten nicht, sofern HBM Machines nach zwingendem Recht haftbar ist, zum Beispiel:

(i)            aufgrund von zwingendem Haftungsrecht;

(ii)           wegen Tod, Personenschaden oder Gesundheitsschaden, der auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch HBM Machines zurückgeht;

(iii)          sofern die Ursache des Schadens auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens HBM Machines zurückzuführen ist;

(iv)          wenn der Endverbraucher Rechte aufgrund eines Mangels geltend macht, der von einer Qualitätsgarantie gedeckt ist;

(v)           wenn HBM Machines aus Fahrlässigkeit eine wesentliche vertragliche Verpflichtung verletzt, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung sich der Vertragspartner gewöhnlich verlassen darf (Kardinalpflicht); oder

(vi)          wenn es um Regressforderungen in der Zulieferkette der Waren geht.

9.4          Sofern HBM Machines aus Fahrlässigkeit eine Kardinalpflicht verletzt, beschränkt sich die Schadenersatzpflicht von HBM Machines auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden oder Verluste, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder HBM Machines wegen Tod, Personenschaden oder Gesundheitsschaden haftbar ist.

10           (BEHÖRDLICHE) VORSCHRIFTEN
Der Endverbraucher ist in Bezug auf die von HBM Machines gelieferten Produkte zur Einhaltung aller geltenden (behördlichen) Vorschriften in Bezug auf Gebrauch, Sicherheit und Gesetz verpflichtet. 

11           DATENSCHUTZ
11.1       Der Endverbraucher bestätigt, dass er die Datenschutzerklärung und die darin beschriebene Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch HBM Machines zur Kenntnis genommen hat.
11.2       HBM Machines verarbeitet personenbezogene Daten von Endverbrauchern zu den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecken, wozu auch Daten über die Aktivitäten des Endverbrauchers auf der Website von HBM Machines wie Seitenaufrufe, die E-Mail-Adresse des Endverbrauchers sowie alle von dem Endverbraucher bei der Anmeldung auf der Website von HBM Machines freiwillig gemachten Angaben zählen.
11.3       Die personenbezogenen Daten werden von HBM Machines nicht an Dritte übermittelt und nur für das Zustandebringen und die Erfüllung des Vertrags sowie für eine sichere und schnelle Abwicklung aufgegebener Bestellaufträge verwendet.
11.4       Unbeschadet sonstiger, aufgrund geltender Gesetze bestehender Rechte hat der Endverbraucher das Recht, auf Wunsch Einsicht in die von HBM Machines gesammelten personenbezogenen Daten zu nehmen und diese zu berichtigen. Der Endverbraucher hat das Recht, HBM Machines um Abschirmung, Verbesserung oder Löschung der dafür in Frage kommenden Daten zu bitten. HBM Machines teilt innerhalb von vier (4) Wochen mit, welche personenbezogenen Daten von HBM Machines verarbeitet werden und ob HBM Machines dem Antrag auf Löschung, Abschirmung oder Verbesserung nachkommen kann.

12           UNGÜLTIGKEIT EINER ODER MEHRERER BESTIMMUNGEN
12.1       Die Ungültigkeit einer Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keine Folgen für die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12.2       Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unter den gegebenen Umständen nach den Gründen der Redlichkeit und Billigkeit unannehmbar sein, so gilt zwischen den Parteien eine Bestimmung, die in Erwägung aller Umstände annehmbar ist.
12.3       Wenn HBM Machines für kurze oder längere Zeit Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestattet hat, lässt dies das Recht von HBM Machines unberührt, die sofortige und exakte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu fordern. Der Endverbraucher kann aus der Tatsache, dass HBM Machines die Allgemeinen Geschäftsbedingungen flexibel angewendet hat, keine Rechte ableiten.

13           RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
13.1       Das Rechtsverhältnis zwischen HBM Machines und dem Endverbraucher unterliegt ausschließlich niederländischem Recht.
13.2       Alle Streitigkeiten zwischen dem Endverbraucher und HBM Machines werden von dem für den Wohnsitz des Endverbrauchers zuständigen (Amts-)Richter beigelegt. Der Endverbraucher hat außerdem das Recht, Streitigkeiten dem (Amts‑)Richter in Rotterdam zur Beilegung vorzulegen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HBM MACHINES B.V. FÜR GEWERBLICHE KUNDEN

Zuletzt aktualisiert und gültig ab: 26. Juli 2021

Die in den untenstehenden Begriffsbestimmungen aufgeführten Bezeichnungen haben im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgende Bedeutung:

Artikel” Bestimmung(en) in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HBM Machines;

Bestellauftrag” eine von dem Kunden schriftlich aufgegebene Bestellung oder ein Auftrag über den Kauf und die Lieferung von Produkten;

Datenschutzerklärung” die auf der Website von HBM Machines einsehbare Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten;

Dritter” von oder für eine Partei im Rahmen der (teilweisen) Erfüllung eines Vertrags eingeschaltete (juristische) Personen, bei denen es sich nicht um jene Partei oder Parteien - oder um deren Personal - selbst handelt;

Fernabsatzvertrag” jeder Vertrag, der zwischen HBM Machines und dem Kunden unter Einsatz fernmeldetechnischer Mittel, das heißt auch durch Nutzung der Website von HBM Machines, zustande kommt;

Geschäftsbedingungen” diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von HBM Machines für den Verkauf und die Lieferung von Produkten;

HBM Machines” die HBM Machines B.V., eine GmbH niederländischen Rechts mit Geschäftsstelle in 2841 MJ Moordrecht, Adresse Grote Esch 1010, eingetragen bei der Handelskammer unter Nummer 24352948;

Kunde” die Partei, an die HBM Machines Produkte verkauft und/oder liefert, Wiederverkäufer eingeschlossen. Diese Geschäftsbedingungen finden ausschließlich dann Anwendung, wenn der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.;

Partei/Parteien” HBM Machines oder der Kunde, oder HBM Machines und der Kunde;

Personal” Arbeitnehmer einer Partei oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens;

Personenbezogene Daten alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person;

Produkt jede von HBM Machines angebotene Ware;

Retourenschein” der von HBM Machines zur Verfügung gestellte und von dem Kunden ausgefüllte Vordruck, der einer Retoure beizulegen ist;

Vertrag” jeder Vertrag mit Einschluss von Rahmenverträgen, Bestellaufträgen und daraus sich ergebenden Verträgen, der zwischen HBM Machines und dem Kunden zustande kommt; und

Werktage” Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Nationalfeiertage.

Diese Bedingungen sind auf alle Angebote von HBM Machines, auf den Vertrag und auf alle sonstigen (Rechts-)Geschäfte zwischen HBM Machines und dem Kunden anwendbar und bilden deren Bestandteil.

1              ALLGEMEINES

1.1          Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Angebote von HBM Machines und auf alle zwischen HBM Machines und dem Kunden zustande gekommenen Verträge anwendbar.

1.2          Die von dem Kunden angewendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich unter welcher Bezeichnung, sind nicht anwendbar und werden hiermit von HBM Machines ausdrücklich zurückgewiesen.

1.3          In diesen Geschäftsbedingungen ist unter "schriftlich" auch eine Mitteilung per E-Mail zu verstehen.

1.4          HBM Machines behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern.

1.5          Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn und sofern diese von HBM Machines ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

2              ANGEBOTE

2.1          Alle (Preis-)Angebote von HBM Machines sind stets unverbindlich und können von HBM Machines jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange der Vertrag mit dem Kunden nicht geschlossen ist. Den (Preis-)Angeboten liegen die bei der Kundenanfrage gemachten Angaben zugrunde. Auf der Website von HBM Machines gemachte Äußerungen in Bezug auf zu verkaufende Produkte sowie abgegebene Preisangebote haben als Aufforderung an HBM Machines zur Abgabe eines Angebots zu gelten.

2.2          Die Angebote enthalten eine genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist detailliert genug, um dem Kunden eine ordnungsgemäße Beurteilung der angebotenen Produkte zu ermöglichen. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler in der Beschreibung und/oder den Preisen der angebotenen Produkten sind für HBM Machines nicht bindend.

3              ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN

3.1          Ein Fernabsatzvertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Bestellauftrag an HBM Machines erteilt und HBM Machines diesen schriftlich angenommen hat.

3.2          Die schriftliche Bestellauftragsbestätigung von HBM Machines gilt als vollständige und korrekte Wiedergabe des Vertragsinhalts. Die Zustimmung des Kunden zu deren Inhalt gilt als erfolgt.

3.3          Es steht HBM Machines jederzeit frei, Folgeaufträge des Kunden abzulehnen, ohne dass der Kunde gegenüber HBM Machines Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

3.4          HBM Machines kann sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Fähigkeit des Kunden, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, sowie über alle Fakten und Faktoren informieren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrags von Bedeutung sind. Wenn HBM Machines aufgrund dieser Nachforschungen gute Gründe hat, den Vertrag nicht zu schließen, hat das Unternehmen das Recht, eine Bestellung oder Anfrage unter Angabe von Gründen abzulehnen oder besondere Bedingungen an die Erfüllung zu stellen.

4              PREISE

4.1          Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten die von HBM Machines angegebenen oder mit HBM Machines vereinbarten Preise einschließlich Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten sowie außerdem, sofern nicht etwas anderes angegeben ist, zuzüglich Ein- und Ausfuhrzöllen, Verbrauchssteuern und anderer Steuern oder Abgaben.

4.2          Die Wahl von Verpackungs- und Versandart erfolgt durch HBM Machines.

4.3          Ein Anstieg gesetzlicher, preisbestimmender Faktoren, darunter eine Erhöhung von allgemeinen und Verbrauchssteuern, Einfuhrzöllen oder anderen staatlichen Abgaben wird immer automatisch auf die Preise aufgeschlagen.

4.4          Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten die Preise ab Werk (Incoterms 2020). Ab Werk bezieht sich auf die Firmenadresse von HBM Machines.

4.5          HBM Machines behält sich das Recht vor, die von dem Unternehmen genannten Preise im Falle von Irrtümern, darunter Druck- und Tippfehler, oder Auslassungen zu korrigieren. HBM Machines haftet nicht für Schäden, die sich für den Kunden aus derartigen Irrtümern oder Auslassungen ergeben.

5              ZAHLUNGEN

5.1          Wenn der Kunde Produkte im Ladengeschäft erwirbt, muss deren Bezahlung, sofern nicht die Parteien ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, vor Ort erfolgen. Wenn HBM Machines und der Kunde einen Fernabsatzvertrag schließen, müssen die Zahlungen in der während des Bestellvorgangs angegebenen Weise erfolgen.

5.2          HBM Machines hat jederzeit das Recht zu verlangen, dass der Kunde die Produkte im Voraus bezahlt. Sofern eine Vorauszahlung verlangt wird, ist HBM Machines bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei HBM Machines nicht zur Lieferung der Produkte verpflichtet.

5.3          HBM Machines hat das Recht, den Vertrag in Teilen zu erfüllen und dementsprechend Teilrechnungen zu übersenden. HBM Machines hat das jederzeitige Recht, für jede (Teil-)Lieferung von Produkten eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder Barzahlung zu verlangen.

5.4          Beanstandungen stellen keinen Grund dar, die Zahlungsfrist auszusetzen.

5.5          Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug und hat er vom Rechnungsdatum an über den noch offenen Rechnungsbetrag die gesetzlichen Handelszinsen (gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) zu zahlen. Wenn der Kunde seine Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet und somit in Verzug ist, sind von jenem Zeitpunkt an alle bei HBM Machines gegen den Kunden bestehenden Forderungen sofort fällig.

5.6          Der Kunde ist verpflichtet, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (unter anderem Kosten für Rechtsbeistand) zu ersetzen, die HBM Machines unvermeidlicherweise dadurch entstanden sind, dass der Kunde, ohne dass er das Recht dazu hatte, mit der pünktlichen und ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug geraten ist oder wenn in einem Gerichtsverfahren (teilweise) zugunsten von HBM Machines entschieden wird. Dies gilt auch, sofern die gerichtlichen Kosten den von dem Gericht zugewiesenen Betrag übersteigen oder wenn der Kunde gegen die betreffende Entscheidung noch ein Rechtsmittel einlegen kann. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich mindestens auf den Betrag, der nach der niederländischen gesetzlichen Staffel für außergerichtliche Inkassokosten (BIK-Staffel) in ihrer neuesten Fassung berechnet werden kann.

5.7          Der Kunde leistet auf erste Aufforderung seitens HBM Machines Sicherheit oder zusätzliche Sicherheit für die Erfüllung seiner (zukünftigen) Zahlungsverpflichtungen. HBM Machines ist befugt, nach eigenem Ermessen darüber zu entscheiden, welche Art von Sicherheit der Kunde zu leisten hat. Wenn sich der Kunde weigert, die verlangten Zahlungen gemäß Artikel 5.1 und/oder (zusätzliche) Sicherheit zur Zufriedenheit von HBM Machines zu leisten, hat HBM Machines das Recht, die Erfüllung des Vertrags unbeschadet der gesetzlichen Aussetzungsrechte auszusetzen.

5.8          Zahlungen des Kunden werden zuerst auf die zu ersetzenden Kosten und Zinsen (in dieser Reihenfolge) und danach auf die Schuldsummen in Abzug gebracht, wobei ältere Forderungen Vorrang vor neueren Forderungen haben.

5.9          Der Kunde ist nicht befugt, seine Schuld gegenüber HBM Machines mit einer Forderung zu verrechnen, die er gegen HBM Machines besitzt, es sei denn, dass sich HBM Machines schriftlich mit einer beabsichtigten Verrechnung einverstanden erklärt hat.

5.10       In Bezug auf gelieferte Produkte steht dem Kunden kein Recht auf Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung(en) zu.

5.11       Das Eigentum an allen gelieferten Produkten liegt bis zu jenem Zeitpunkt bei HBM Machines, da der Kunde seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber HBM Machines erfüllt hat.

6              LIEFERUNG UND GEFAHRÜBERGANG

6.1          HBM Machines ist bestrebt, die bestellten Produkte innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Zahlungseingang bei HBM Machines zu liefern, sofern nicht schriftlich ein anderer Zeitpunkt vereinbart worden ist.

6.2          Wenn der Kunde Produkte online bestellt und HBM Machines darüber informiert hat, dass er die bestellten Produkte bei HBM Machines abholen will, so ist dies nach entsprechender Bestätigung durch HBM Machines unter Angabe des Zeitpunkts möglich, an dem die bestellte Ware bereitsteht.

6.3          Eine vereinbarte beziehungsweise angegebene Frist für die Erfüllung des Vertrags gilt als Zielfrist und niemals als verbindliche Frist. Die Überschreitung einer solchen Zielfrist stellt somit keinen Verzug durch HBM Machines dar und kann somit nicht zu einer Schadenersatzpflicht seitens HBM Machines führen. Eine Fristüberschreitung berechtigt nicht zur Auflösung des Vertrags, es sei denn, er wird von HBM Machines nicht innerhalb einer angemessenen, von dem Kunden schriftlich gesetzten Nachfrist erfüllt.

6.4          Bis zu dem Zeitpunkt, da HBM Machines von dem Kunden die für eine Lieferung erforderlichen Informationen erhalten hat, ist HBM Machines nicht verpflichtet, die Lieferung vorzunehmen.

6.5          Hinsichtlich der Zahl der zu liefernden Produkte ist die von HBM Machines vertraglich bestätigte Anzahl bindend.

6.6          HBM Machines stellt - sofern dies relevant ist - die Spezifikationen der Produkte zur Verfügung. Der Kunde kann keine Rechte aus Werbeäußerungen ableiten, die von HBM Machines oder auf deren Veranlassung verwendet, verteilt oder bereitgestellt werden, und die über die vereinbarten Spezifikationen hinausgehen.

6.7          Sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist, gilt als Lieferzeitpunkt die Lieferung ab Werk (Incoterms 2020).

6.8          Die Lieferung der Produkte erfolgt auf der Grundlage der Adress- und Bestellauftragsdaten, wie diese in der Bestellauftragsbestätigung aufgeführt sind. Der Kunde garantiert, dass diese Angaben, wie zum Beispiel sein Name, seine Anschrift, die Kontaktperson und dergleichen korrekt sind. Im Falle einer Änderung dieser Angaben informiert der Kunde HBM Machines unverzüglich schriftlich darüber.

6.9          Sollte der Kunde die vertragsgemäß zur Lieferung bereitgestellten Produkte, gleich aus welchem Grund, nicht (pünktlich) abnehmen, erfolgen alle von HBM Machines in diesem Zusammenhang angemessenerweise gemachten Aufwendungen, darunter jene für die eventuellen Kosten von Transport, Aufbewahrung und Lagerung, für Rechnung des Kunden.

7              BEANSTANDUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNG

7.1          Abbildungen, Beschreibungen, Entwürfe, Kataloge, Werbematerial und Angebote binden HBM Machines nicht. Alle von HBM Machines gemachten Angaben zu Zahlen, Maßen, Gewichten oder anderen Kennzeichnungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. HBM Machines garantiert nicht, dass keine Abweichungen auftreten.

7.2          Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte zu kontrollieren, nachdem ihm diese zur Verfügung gestellt worden sind. Im Falle von bei dieser Kontrolle festgestellten sichtbaren Mängeln oder Beschädigungen der Produkte wird HBM Machines von dem Kunden innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden schriftlich darüber benachrichtigt. Geschieht dies nicht, so kann sich der Kunde nicht auf die Mängel oder Beschädigungen berufen.

7.3          Beanstandungen des Kunden in Bezug auf die von HBM Machines zu liefernden oder gelieferten Produkte können mittels E-Mail-Nachricht ([email protected]) oder über das Mängelanzeige-Formular auf der Website von HBM Machines (https://www.hbm-machines.com/contact/klacht) gemeldet werden.

7.4          Der Kunde muss HBM Machines über Mängel, die er bei der im vorigen Absatz erwähnten Kontrolle nicht feststellen konnte, nach deren Entdeckung schriftlich informieren. In jedem Fall muss der Kunde die Mängel innerhalb von acht (8) Kalendertagen melden, nachdem die Produkte zu seiner Verfügung gestellt worden sind. Erfolgt keine fristgemäße schriftliche Mitteilung, so kann sich der Kunde nicht auf die Mängel berufen.

7.5          Die Gewährleistung gilt nicht für den Fall, dass normaler Verschleiß einzelner Teile der Produkte oder ein Wasserschaden vorliegt oder die Produkte in unüblicher oder unsachgemäßer Weise benutzt wurden und infolgedessen ein Defekt aufgetreten ist.

7.6          Eine Meldung gemäß diesem Artikel muss eine verständliche und genaue Beschreibung des Mangels enthalten, auf den sich der Kunde beruft.

7.7          Die von HBM Machines gewährte Gewährleistungsfrist in Bezug auf die von HBM Machines hergestellten und gelieferten Produkte beträgt zwei (2) Jahr ab dem Zeitpunkt der Auslieferung der Produkte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Wenn die Gewährleistungsbestimmungen des betreffenden Herstellers und/oder Lieferanten von HBM Machines eine längere Gewährleistungsfrist für die Produkte vorsehen, entspricht die von HBM Machines gewährte Gewährleistungsfrist jener Frist, die in den Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers und/oder Lieferanten angegeben ist.

7.8          Ist eine Meldung gemäß Artikel 7.6 nach dem Urteil von HBM Machines berechtigt, so bemüht sich HBM Machines innerhalb einer angemessenen Frist um Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder durch Umtausch der Produkte, wobei die diesbezügliche Entscheidung bei HBM Machines liegt. Wenn eine Nachbesserung oder ein Umtausch der Produkte unmöglich ist oder dies HBM Machines nicht zugemutet werden kann, hat der Kunde das Recht, den Vertrag aufzulösen oder eine Preisminderung im Verhältnis zur Schwere des Produktmangels zu fordern.

7.9          Ein Umtausch von durch HBM Machines gelieferten Produkten erfolgt nur durch oder auf Veranlassung von HBM Machines. Alle nach Meinung des Kunden bestehenden Ansprüche werden hinfällig, wenn (i) der Kunde eventuelle Nachbesserungen oder Veränderungen ohne die vorherige Zustimmung von HBM Machines durchgeführt hat oder hat durchführen lassen, (ii) deutlich wird, dass ein Produktmangel als Folge einer anderen als der unter normalen Umständen zu erwartenden Nutzung entstanden ist, wozu unter anderem, jedoch nicht nur die korrekte Beförderung, Lagerung und Aufbewahrung zählen, oder (iii) der Mangel ganz oder teilweise durch äußere Einwirkungen wie Blitzeinschlag, Wasser, Feuer und dergleichen entstanden ist.

7.10       Eventuelle (Untersuchungs- und Versand-)Kosten in angemessener Höhe, die HBM Machines im Zusammenhang mit Artikel 7.9 entstehen, sind für Rechnung des Kunden.

7.11       HBM Machines ist in keinem Fall verpflichtet, für die Installation der Produkte zu sorgen.

7.12       Gerichtliche Klagen in Bezug auf Beanstandungen und Benachrichtigungen gemäß diesem Artikel sind innerhalb von einem (1) Jahr einzureichen, nachdem HBM Machines von dem Kunden entsprechend diesem Artikel von der Beanstandung in Kenntnis gesetzt worden ist.

8              GEISTIGES EIGENTUM

8.1          Alle Rechte in Bezug auf das geistige Eigentum an den gelieferten Produkten (die ”GE-Rechte”) liegen bei HBM Machines oder dessen Zulieferern. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die GE-Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HBM Machines auf andere als die im Rahmen des Wiederverkaufs der Produkte strikt notwendige Weise zu nutzen.

8.2          Der Kunde darf mit den im Namen von HBM Machines hergestellten Produkten nur unter der Bezeichnung ”HBM” gemäß dem (Waren-)Zeichen und den Spezifikationen handeln, unter denen ihm die Produkte von HBM Machines geliefert worden sind. Der Kunde ist nicht befugt, die Beschaffenheit der von ihm bei HBM Machines abgenommenen Produkte, wozu unter anderem die Etikettierung, Aufdrucke und Gebrauchshinweise zählen, zu verändern.

8.3          Der Kunde ist nicht befugt, die gelieferten Produkte von HBM Machines in irgendeiner Weise unter Angabe des Handelsnamens ”HBM Machines” oder einem diesem ähnlichen Namen anzubieten und/oder damit zu handeln.

8.4          Der Kunde hält sich an sämtliche Anweisungen von HBM Machines in Bezug auf die Nutzung der GE-Rechte.

8.5          Der Kunde unterlässt es, GE-Rechte und/oder ähnliche Rechte in Bezug auf die Produkte in irgendeinem Land einzutragen oder den entsprechenden Versuch zu unternehmen.

8.6          Der Vertrag beinhaltet keinerlei Übertragung geistiger Eigentumsrechte im Rahmen der an den Kunden gelieferten Produkte. 

9              HAFTUNG FÜR SCHÄDEN UND SCHUTZ VOR ANSPRÜCHEN

9.1          Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesem Artikel 9 endet jegliche Haftung für Schäden und jegliche Freistellungsverpflichtung von HBM Machines gegenüber dem Kunden mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäß Artikel 7.7.

9.2          HBM Machines haftet nicht für Schäden des Kunden, die auf ein (schuldhaftes) Versäumnis seitens HBM Machines bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder dem Gesetz oder aber auf andere Handlungen zurückzuführen sind, die (unmittelbar oder mittelbar) mit dem Vertrag zusammenhängen, unter anderem, jedoch nicht nur Handlungen, die als unerlaubte Handlung im Sinne von Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches angesehen werden können, sofern nicht der Schaden des Kunden in unmittelbarem Zusammenhang mit Vorsatz oder bewusst leichtsinnigem Verhalten ausschließlich seitens des Führungspersonals von HBM Machines steht.

9.3          Wenn und sofern gerichtlich festgestellt wird, dass HBM Machines für Schäden, gleich aus welchem Grund, haftbar ist, beschränkt sich diese Haftung pro Schadensfall oder Ereignis auf einen Betrag, der dem Rechnungswert ohne Umsatzsteuer des von HBM Machines gelieferten Produkts entspricht, das die Haftung begründet, sofern nicht die tatsächliche Deckung der Haftpflichtversicherung von HBM Machines eine weitergehende Haftung zulässt. Ein eventueller Schadenersatz ist auf die von der Haftpflichtversicherung von HBM Machines zu leistende Summe zuzüglich des Selbstbeteiligungsbetrags beschränkt.

9.4          Eine Reihe zusammenhängender Schadensfälle oder Ereignisse gilt als ein einziger Schadensfall oder Ereignis.

9.5          Der Kunde muss den ihm entstandenen Schaden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach dessen Entstehung oder Feststellung schriftlich bei HBM Machines melden. Für Schäden, die nicht innerhalb dieser Frist gemeldet werden, wird kein Ersatz geleistet. In jedem Fall verjähren alle Ansprüche des Kunden gegenüber HBM Machines nach Ablauf eines (1) Jahres ab dem Tag, an dem die relevante Verpflichtung aus dem Vertrag einforderbar wurde oder das schadenverursachende Ereignis stattfand.

9.6          Der Kunde stellt HBM Machines von allen Ansprüchen Dritter frei, gleich aus welchem Grund diese geltend gemacht werden, die mit den von HBM Machines an den Kunden gelieferten Produkten zusammenhängen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass die Forderung eines Dritten in keiner Weise mit Umständen zusammenhängt, für die der Kunde die Gefahr trägt.

9.7          Unabhängig von der eigenen Erfüllungsverpflichtung des Kunden trägt der Kunde für eine adäquate Versicherung Sorge - und lässt diese Versicherung jederzeit fortbestehen -, um den in den Artikeln 9.6 und 10.3 erwähnten Freistellungsverpflichtungen des Kunden gegenüber HBM Machines in vollem Umfang nachkommen zu können. Der Kunde gewährt HBM Machines auf erste Aufforderung Einsicht in seine Versicherungspolicen. Wenn die betreffende Versicherung gekündigt wird oder die Deckung nicht (mehr) ausreichend ist, wird HBM Machines von dem Kunden unverzüglich darüber benachrichtigt.

10           (BEHÖRDLICHE) VORSCHRIFTEN

10.1       Der Kunde garantiert, dass er sich an alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen einschließlich des geltenden Rechts in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten halten wird und dass er im Besitz aller im Rahmen der Vertragserfüllung benötigten Genehmigungen ist.

10.2       Der Kunde ist in Bezug auf die von HBM Machines gelieferten Produkte zur Einhaltung aller geltenden Vorschriften in Bezug auf Gebrauch, Sicherheit und Gesetz verpflichtet. Alle aus der Nichteinhaltung derartiger Vorschriften durch den Kunden folgenden Bußgelder, Schadensbeträge und/oder sonstigen Konsequenzen sind für Rechnung des Kunden.

10.3       Der Kunde stellt HBM Machines von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, Behörden eingeschlossen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seine Verpflichtungen gemäß den Artikeln 10.1 und 10.2 verletzt.

10.4       Wenn aufgrund behördlicher Vorschriften und/oder aufgrund von Vorschriften anderer diesbezüglich befugter Stellen entweder bei Beginn des Vertrags oder zu einem späteren Zeitpunkt an einem Produkt Änderungen im Zusammenhang mit dem Verwendungszweck erforderlich sind, der ein Produkt nach dem Willen des Kunden zugeführt werden soll oder zugeführt worden ist, sind die damit verbundenen Kosten für Rechnung des Kunden.

11           HÖHERE GEWALT

11.1       Wenn seitens HBM Machines ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, wird die Erfüllung des Vertrags für jenen Zeitraum ganz oder teilweise ausgesetzt, in dem die Situation höherer Gewalt besteht, ohne dass die Parteien einander gegenüber diesbezüglich zu Schadenersatz verpflichtet sind. Ist nach normalem Ermessen davon auszugehen, dass der Zustand der höheren Gewalt mehr als zwei (2) Wochen andauert oder dieser bereits zwei (2) Wochen angedauert hat, haben sowohl HBM Machines als auch der Kunde das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz der teilweise und ohne richterliches Einschreiten ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadenersatz erwächst. Unter höherer Gewalt seitens HBM Machines ist in jedem Fall zu verstehen:

·         Umstände in Bezug auf Personen, Rohstoffe und/oder Werkstoffe, derer sich HBM Machines bei der Erfüllung des Vertrags bedient oder zu bedienen pflegt, die keine Vertragserfüllung mehr erlauben oder eine Vertragserfüllung für HBM Machines so aufwendig und/oder unverhältnismäßig kostspielig machen, dass HBM Machines eine Erfüllung des Vertrags nicht mehr oder nicht sofort zugemutet werden kann;

·         der Umstand, dass eine Leistung, die für die Erbringung der von HBM Machines selbst zu erbringenden Leistung von Bedeutung ist, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbracht wird;

·         Streiks, Betriebsbesetzung, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, behördliche Maßnahmen;

·         Brand, Wasserschaden, Überschwemmung, extremes Wetter, ansteckende Krankheiten und Epidemien;

·         Krieg(-sgefahr), Aufruhr, Kriegsschäden;

·         mangelnde Transportkapazität;

·         Unterbrechungen oder Störungen in der Stromversorgung und/oder den Telekommunikationseinrichtungen und dergleichen.

11.2       Ist eine Partei höherer Gewalt ausgesetzt, so informiert diese Partei die Gegenseite so schnell wie möglich von der Situation der höheren Gewalt. Auf Wunsch der Gegenseite weist die Partei das Ereignis nach, das zu der höheren Gewalt geführt hat.

12           AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG

12.1       HBM Machines ist befugt, die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen oder den Vertrag ohne richterliches Einschreiten (und mit sofortiger Wirkung) durch eine schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufzulösen (ohne dass HBM Machines zu Schadenersatz verpflichtet ist), wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

·         mangelhafte Erfüllung einer oder mehrerer der aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sich ergebenden Verpflichtungen durch den Kunden;

·         Gewährung von (vorläufigem) Zahlungsaufschub durch den Kunden, Eröffnung des Konkurses über den Kunden oder Gläubigerangebot des Kunden;

·         Geschäftsaufgabe durch den Kunden oder Änderung der Stimmrechtsverteilung im Unternehmen des Kunden;

·         Entzug von Genehmigungen bei einer der Parteien, die für die Erfüllung des Vertrags notwendig sind.

12.2       Alle Forderungen, die HBM Machines in den obenstehend in Artikel 12.1 erwähnten Fällen gegen den Kunden haben oder erwerben sollte, werden sofort und in voller Höhe fällig.

12.3       Verlangt der Kunde die Auflösung des Vertrags, so hat dies schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe für die Auflösung zu erfolgen.

12.4       Für den Fall, dass der Vertrag wegen mangelhafter Erfüllung durch den Kunden ganz oder teilweise aufgelöst wird, schuldet der Kunde zur Erstattung der entstandenen Kosten und entgangenen Gewinne Schadenersatz in einer pauschalen Höhe von 30 Prozent des von der Auflösung betroffenen Rechnungsbetrags unbeschadet der Kosten, die HBM Machines entstehen, um den Besitz der Produkte in ihrem ursprünglichen Zustand wiederzuerlangen.

12.5       Will der Kunde einen aufgegebenen Bestellauftrag ganz oder teilweise stornieren, so ist er HBM Machines gegenüber verpflichtet, Ersatz für alle Kosten, die HBM Machines im Hinblick auf die Ausführung dieses Bestellauftrags entstanden sind (Kosten der Angebotserstellung, Vorbereitung, Lagerung, Versand und dergleichen) von HBM Machines zu leisten.

13           VERTRAGSÜBERTRAGUNG

13.1       Der Kunde gibt HBM Machines hiermit im Voraus seine Zustimmung, den Vertrag und die daraus sich ergebenden Rechte und Verpflichtungen im Wege einer Kontraktübernahme gemäß Artikel 6:159 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und/oder die Erfüllung der für HBM Machines aus dem Vertrag sich ergebenden Verpflichtungen ganz oder teilweise an einen oder mehrere Dritte zu übertragen.

13.2       Es ist dem Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von HBM Machines nicht gestattet, die für ihn aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sich ergebenden Rechte und Verpflichtungen und/oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise an einen oder mehrere Dritte zu übertragen.

14           RÜCKRUFAKTIONEN

14.1       HBM Machines hat das Recht, eine Rückrufaktion einzuleiten, wenn die gelieferten Produkte nicht die gestellten Anforderungen erfüllen.

14.2       Wenn HBM Machines eine Rückrufaktion einleitet, werden die seitens HBM Machines in Bezug auf einen Produktrückruf gemachten Anweisungen von dem Kunden jederzeit und unverzüglich befolgt. Es ist dem Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von HBM Machines nicht gestattet, Erklärungen in Bezug auf die möglichen Mängel abzugeben.

14.3       Nach der Feststellung eines Mangels an den Produkten ist der Kunde verpflichtet, alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um Schäden zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu begrenzen, wozu auch, falls relevant, der Rückruf der Produkte zählt.

14.4       Sobald der Kunde die Absicht hat, die Produkte zurückzurufen, setzt der Kunde HBM Machines unverzüglich davon in Kenntnis. Bei der Rückrufaktion des Kunden leistet HBM Machines Mithilfe in dem Umfang, der HBM Machines zumutet werden kann.

14.5       HBM Machines haftet nicht für Kosten, Verluste und Schäden, Bußgelder eingeschlossen, die dem Kunden im Falle eines Produktrückrufs entstehen, sofern der Schaden durch ein selbstverschuldetes Versäumnis des Kunden verursacht wird. Unter einem selbstverschuldeten Versäumnis ist in jedem Fall die Nichteinhaltung einer von HBM Machines gemachten Anweisung in Bezug auf den Rückruf des Produkts zu verstehen.

14.6       Der Kunde stellt HBM Machines von alle unmittelbaren Kosten, Verlusten und Schäden einschließlich von (örtlichen) Behörden auferlegter Bußgelder seitens HBM Machines frei, die eine unmittelbare oder mittelbare Folge der Nichteinhaltung einer von HBM Machines gemachten Anweisung durch den Kunden sind oder auf andere Weise dadurch entstehen, dass der Kunde eine (gesetzliche) Verpflichtung in Bezug auf den Rückruf der Produkte nicht erfüllt.

15           DATENSCHUTZ

15.1       Es wird vorausgesetzt, dass der Kunde die Datenschutzerklärung und die darin beschriebene Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Kenntnis genommen hat.

15.2       HBM Machines verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden zu den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecken, wozu auch Daten über die Aktivitäten des Kunden auf der Website von HBM Machines wie Seitenaufrufe, die E-Mail-Adresse des Kunden sowie alle von dem Kunden bei der Anmeldung auf der Website von HBM Machines freiwillig gemachten Angaben zählen.

15.3       Die personenbezogenen Daten werden von HBM Machines nicht an Dritte übermittelt und nur für das Zustandebringen des Vertrags und eine sichere und schnelle Abwicklung aufgegebener Bestellaufträge verwendet.

15.4       Unbeschadet sonstiger, aufgrund geltender Gesetze bestehender Rechte hat der Kunde das Recht, auf Wunsch Einsicht in die von HBM Machines gesammelten personenbezogenen Daten zu nehmen und diese zu berichtigen. Der Kunde hat das Recht, HBM Machines um Abschirmung, Verbesserung oder Löschung der dafür in Frage kommenden Daten zu bitten. HBM Machines teilt innerhalb von vier (4) Wochen mit, welche personenbezogenen Daten von HBM Machines verarbeitet werden und ob HBM Machines dem Antrag auf Löschung, Abschirmung oder Verbesserung nachkommen kann.

16           UNGÜLTIGKEIT EINER ODER MEHRERER BESTIMMUNGEN

16.1       Die Ungültigkeit einer Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keine Folgen für die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

16.2       Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unter den gegebenen Umständen nach den Gründen der Redlichkeit und Billigkeit unannehmbar sein, so gilt zwischen den Parteien eine Bestimmung, die in Erwägung aller Umstände annehmbar ist.

16.3       Wenn HBM Machines für kurze oder längere Zeit Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestattet hat, lässt dies das Recht von HBM Machines unberührt, die sofortige und exakte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu fordern. Der Kunde kann aus der Tatsache, dass HBM Machines die Allgemeinen Geschäftsbedingungen flexibel angewendet hat, keine Rechte ableiten.

17           RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

17.1       Das Rechtsverhältnis zwischen HBM Machines und dem Kunden unterliegt ausschließlich niederländischem Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.

17.2       Alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und HBM Machines werden von dem zuständigen Gericht in Rotterdam beigelegt.